Covid-19 Maßnahmen- Stand 8.11.2021
Covid- 19 Maßnahmen:
- Für TrainerInnen gilt immer die 3-G-Regel- damit der Betrieb aufrecht erhalten bleiben kann
- Im öffentlichen Bereich gilt für Outdoor, z.B. Wanderung, bis zu 25 Personen die 3-G-Regel und darüber hinaus die 2-G-Regel
- Im nichtöffentlichen Bereich, Turnhallen etc., gilt Indoor wie auch Outdoor immer die 2-G-Regel (Ausnahme: Personen die aufgrund einer ärztlichen Bestätigung keine Impfung durchführen können, fallen unter die 3-G-Regel)
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen keinen Nachweis bringen, Kinder zwischen 13. und 15. Jahren 3-G-Regel („Ninja“- Pass wird anerkannt, auch am Wochenende)
- Führen einer Teilnehmerliste bleibt aufrecht
- Bei allen DSG Veranstaltungen, z.B. Adventpunsch, gilt die 2-G-Regel, diese Veranstaltungen müssen je nach Größe auch gemeldet bzw. bewilligt werden
- Maskenpflicht und Abstandsregel gibt es während der Sportausübung keine. Abstandhalten, sofern möglich, wird aber empfohlen
- Hygiene (Hände waschen etc.) dringendst empfohlen